Entsorgung Altholz A1-A4
Entsorgung von Altholz A1-A4.
Altholz A1:
Als A-I-Holz wird naturbelassenes Vollholz bezeichnet. Es dürfen keinerlei Beschichtungen, Farben oder Lacke verwendet worden sein. Beispiele sind Paletten oder Schnittholz.
Altholz A2-A3:
A-II- und A-III-Holz ist beschichtetes oder lackiertes Holz z. B. aus dem Bau oder dem Abbruch.
Altholz A4:
A-IV-Holz ist kontaminiertes Holz. Es ist meist im Außenbereich verwendet worden. Beispiele sind: Tür- oder Fensterholz, Konstruktionshölzer, imprägniertes Holz, getränkte Zäune, Telegraphenmasten oder Eisenbahnschwellen. A-IV-Holz ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Näheres zu gefährlichem Abfall und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften können Sie bei uns telefonisch erfragen.